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Erster Schritt für massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien: Landesregierung beschließt Eckpunkte für Änderung des Landesentwicklungsplans

Erster Schritt für massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien: Landesregierung beschließt Eckpunkte für Änderung des Landesentwicklungsplans

Ministerin Neubaur: Erneuerbare sind Preisdämpfer und das Fundament für die klimaneutrale Wertschöpfung von morgen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen treibt den Ausbau der Erneuerbaren Energien voran. Um damit gerade in der aktuellen Energieversorgungskrise zügig zu starten, hat sich das Landeskabinett in einem ersten Schritt auf Eckpunkte zur notwendigen Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) verständigt, die das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie erarbeitet hat. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll im Einklang mit den schutzwürdigen Interessen der Bevölkerung und der Umwelt erfolgen. Konkret geht es um die Zielsetzung, das Bundesziel von zwei Prozent Fläche für Windenergie gerecht auf die verschiedenen Regionen in Nordrhein-Westfalen zu verteilen. Die Landesregierung wird zudem die 1500-Meter Abstandsvorgabe der Vorgängerregierung im Landesentwicklungsplan aufheben.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Die aktuelle Lage zeigt deutlich: Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern treibt die Preise für Strom und Wärme in nie dagewesene Höhen. Der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien ist dabei nicht nur mit Blick auf den Klimaschutz zwingend notwendig, sondern auch sicherheitspolitisch relevant und ökonomisch klug. Denn: Erneuerbare sind Preisdämpfer und das Fundament für die klimaneutrale Wertschöpfung von morgen. Mit den Eckpunkten für eine Änderung des Landesentwicklungsplans gehen wir nun den ersten Schritt für eine verantwortungsvolle Bereitstellung von Flächen. Mir ist es wichtig, die Menschen dabei mitzunehmen und die Regionen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bestmöglich zu unterstützen. Wenn es uns gelingt, die Energiewende auf allen Ebenen voranzutreiben, dann werden wir uns in immer schnelleren Schritten von Abhängigkeiten lösen und neue Freiheiten gewinnen.“

Die geplanten LEP-Änderungen im Überblick

Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes: Ausreichende Flächensicherung für die Windenergie in den Regionalplänen.

Abstandsregelung Wind: Die 1500-Meter-Abstandsvorgabe der Vorgängerregierung im Landesentwicklungsplan wird aufgehoben.

Wind im Wald: Die Erzeugung von Windenergie soll künftig auch auf geeigneten Waldflächen möglich sein (Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen).

Gewerbeflächen: Auch Gewerbe- und Industrieflächen werden wir in den Blick rücken. Die Abstandsflächen großer Industriebauten können klug für Erneuerbare Energien genutzt werden.

Freiflächen-Photovoltaik: Mit der LEP-Änderung wird auch die Flächenkulisse für Freiflächen-PV maßvoll erweitert. Hochwertige Ackerböden und eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund setzen dabei weiterhin klare Grenzen. Mehrfachnutzungen wie sie durch Agri-PV und Floating-PV möglich sind, können wesentlich dazu beitragen, die Fläche in unserem Land möglichst effizient zu nutzen.

Um einen zügigen und ausreichenden Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen, wird die Landesregierung vielfältige Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören u.a. Spielräume des Artenschutz- und Naturschutzes zu nutzen und zu vergrößern, die stufenweise Abschaffung von pauschalen Abstandsregelungen und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten.

Das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie wird auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte in einem ersten Schritt einen Entwurf für die konkreten Änderungen des Landesentwicklungsplans sowie einen Umweltbericht erarbeiten. Um eine gerechte Verteilung der Windenergiebereiche auf die einzelnen Planungsregionen zu sichern, wird die Windpotenzialstudie des Landes aktuell überarbeitet. Für Frühjahr nächsten Jahres ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant. Ziel ist es, die Änderung des Landesentwicklungsplans noch im ersten Halbjahr 2024 von der Landesregierung zu beschließen und im Landtag einzubringen.