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Dezember-Soforthilfe

Symbolbild Energiehilfen Dezember-Hilfe

Infos zur Dezember-Soforthilfe

Mit der sogenannten Dezember-Soforthilfe übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme, so dass für einen Teil des bisherigen Verbrauchs die Preise begrenzt werden. Damit wurden Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden entlastet, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Die Soforthilfe richtet sich nicht nur an Bürgerinnen und Bürger, sondern auch an kleine und mittelständische Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen (sofern das bezogene Erdgas nicht zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt wird). Unabhängig vom Jahresverbrauch werden auch weitere spezifische Einrichtungen entastet (bspw. Pflege, Bildung und Wissenschaft, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Kindertagesstätten und weitere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe). Weitere Informationen finden Sie hier:

Energie-Rabatt für Haushalte und Unternehmen