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Pandemiebedingte Wirtschaftshilfen: Mitteilungsverfahren nach § 13 MitteilungsVO

Mitteilungsverfahren

Die pandemiebedingten Wirtschaftshilfen müssen als sogenannte Billigkeitsleistungen der Finanzverwaltung gemeldet werden.

Fragen und Antworten zum Mitteilungsverfahren

Die pandemiebedingten Wirtschaftshilfen – wie die NRW-Soforthilfe 2020 oder die Überbrückungshilfen – müssen als sogenannte Billigkeitsleistungen der Finanzverwaltung gemeldet werden. Dies dient der Sicherstellung der zutreffenden steuerlichen Berücksichtigung bei den Leistungsempfängern. Die Meldung geschieht durch die jeweilige Bewilligungsbehörde, also der für Sie zuständigen Bezirksregierung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden (Mitteilungsverordnung). Diese können Sie beispielsweise unter https://www.gesetze-im-internet.de/mv/MV.pdf einsehen.

Die Angaben über Art und Höhe der pandemiebedingten Wirtschaftshilfen sind der Finanzverwaltung auf elektronischem Weg zu übermitteln. 

Das Mitteilungsverfahren entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht zur zutreffenden Erklärung der erhaltenen Leistungen in Ihrer Steuererklärung.

Die Absenderadressen der E-Mails zur Nacherhebung von Daten im Rahmen des Mitteilungsverfahrens lauten:

  • noreply[at]soforthilfe-corona.nrw.de (noreply[at]soforthilfe-corona[dot]nrw[dot]de) (für die NRW-Soforthilfe 2020) oder
  • noreply[at]ueberbrueckungshilfe.nrw.de (noreply[at]ueberbrueckungshilfe[dot]nrw[dot]de) (für die Überbrückungs- sowie November-/Dezemberhilfen).

Warnhinweis: Sollte bei Ihnen eine E-Mail mit gleichem Inhalt von einem anderen Absender eingehen, beantworten Sie diese Mail nicht und klicken auch den Link nicht an. Übermitteln Sie keine Daten an den Absender! Verdächtige E-Mails können Sie unter Angabe der Antragsnummer und des Stichworts PHISHING im Betreff an Ihre zuständige Bezirksregierung melden. Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.

Die E-Mail-Absender der Landesregierung Nordrhein-Westfalen enden immer auf „nrw.de“. Die E-Mail zum Abrechnungsverfahren enthält keine Anlagen. Das Online-Formular können Sie über einen Link in der E-Mail erreichen. Um die Echtheit des Links zu überprüfen, können Sie auch mit der Maus über den Link fahren, ohne ihn anzuklicken. Hierdurch wird die hinterlegte Internetadresse angezeigt. Der Link kann auch abgeschrieben werden, falls Bedenken bestehen diesen anzuklicken.

Das für Sie personalisierte Online-Formular ist erst nach Eingabe der im Antrag angegebenen Personalausweis- oder Reisepassnummer (bei der NRW-Soforthilfe) oder der vorläufigen Förderhöhe (bei den Überbrückungs- sowie November-/Dezemberhilfen) erreichbar. Wenn Ihnen die erforderlichen Angaben nicht mehr vorliegen, haben Sie auch die Möglichkeit, nach Eingabe der in Ihrem Antrag angegebenen Postleitzahl einen Zugangscode per E-Mail anzufordern. Dieser Code kann ausschließlich an die in Ihrem Antrag hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden.

Unsere E-Mails enthalten im Betreff und im Textfeld immer Ihre Antragsnummer. Gleichen Sie diese mit Ihren Unterlagen ab, bevor Sie den Link aufrufen. Sie können die Antragsnummer beispielsweise der Eingangsbestätigung Ihres Antrags entnehmen.

Einige Angaben aus Ihrem Antrag sind nach dem Aufrufen des Online-Formulars dort bereits hinterlegt. Gleichen Sie ggf. diese Angaben mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrags ab, die Sie von uns erhalten haben.

Nach § 13 Abs. 2 S. 1 Mitteilungsverordnung i. V. m. § 93 c Abs. 1 Nr. 2 c), d) der Abgabenordnung muss der zu übermittelnde Datensatz an die zuständige Finanzbehörde folgende Angaben enthalten:

  • den Familiennamen,
  • den Vornamen,
  • den Tag der Geburt,
  • die Anschrift,
  • die Identifikationsnummer,
  • Firma oder Name, Anschrift und Steuernummer, wenn der Leistungsempfänger eine nicht natürliche Person ist,
  • die Art und Höhe der jeweils gewährten Zahlung,
  • das Datum, an dem die Zahlung bewilligt wurde,
  • das Datum der Zahlung oder der Zahlungsanordnung und
  • die Bankverbindung für das Konto, auf das die Leistung erbracht wurde.

Bei der Nacherhebung der Daten im Rahmen des Mitteilungsverfahrens müssen von Ihnen die Angaben korrigiert werden, die bei Antragstellung fehlten oder fehlerhaft sind beziehungsweise im Rahmen des automatisierten Meldeverfahrens an die Finanzverwaltung als unplausibel ausgegeben wurden. Das Online-Formular listet nur solche Angaben auf, die von Ihnen überprüft und korrigiert werden müssen.

In den meisten Fällen wurden Sonder- und Leerzeichen als Fehlerquelle identifiziert, welche die Angaben verfälscht haben. Darüber hinaus wurde häufig das falsche Format gewählt.

Das korrekte Format für die Steueridentifikationsnummer ist zum Beispiel elfstellig, rein nummerisch sowie ohne die Verwendung von Sonder- und Leerzeichen (zum Beispiel 99999999999).

Die Korrektur sollte in der Regel nur wenige Minuten in Anspruch nehmen.

Haben Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung eine fehlerhafte oder unplausible Angabe getätigt, so werden Sie per E-Mail aufgefordert, Ihre Daten zu korrigieren.

  • Sie erhalten eine E-Mail von der E-Mail-Adresse noreply[at]soforthilfe-corona.nrw.de (noreply[at]soforthilfe-corona[dot]nrw[dot]de) oder noreply[at]ueberbrueckungshilfe.nrw.de (noreply[at]ueberbrueckungshilfe[dot]nrw[dot]de).
  • Diese E-Mail enthält einen Link, der Sie auf eine Webseite zur Korrektur Ihres Antrages führt.
  • Auf der Webseite müssen Sie sich verifizieren. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

Wenn Sie die NRW-Soforthilfe 2020 beantragt haben,

  1. können Sie im oberen Feld die Personalausweis-/Reisepass-Nummer eingeben, die Sie auch bei der Beantragung der NRW-Soforthilfe in Ihrem Antrag angegeben haben.
  2. haben Sie auch die Möglichkeit, nach Eingabe der in Ihrem Antrag angegebenen Postleitzahl einen Zugangscode per E-Mail anzufordern. Dieser Code kann ausschließlich an die in Ihrem Antrag hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden. Bitte bewahren Sie diesen Code auf, um sich bei Bedarf auch später noch einmal anmelden zu können.

Wenn Sie die Überbrückungshilfe oder die November-/Dezemberhilfe beantragt haben,

  1. können Sie im oberen Feld die vorläufige Förderhöhe eingeben, die Sie im Rahmen der Auszahlung erhalten haben.
  2. haben Sie auch die Möglichkeit, nach Eingabe der in Ihrem Antrag angegebenen Postleitzahl im unteren Feld einen Zugangscode per E-Mail anzufordern. Dieser Code kann ausschließlich an die in Ihrem Antrag hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden. Bitte bewahren Sie diesen Code auf, um sich bei Bedarf auch später noch einmal anmelden zu können.
  • Mit einem Klick auf „Korrekturen vornehmen“ werden Sie auf das Online-Formular geleitet, in dem Sie nun Ihre Daten korrigieren oder ergänzen können. Achten Sie bitte darauf, keine Sonder- und Leerzeichen bei der Korrektur einzugeben. Das angefragte Format wird in der rechten Spalte für Sie erläutert.
  • Haben Sie die Felder mit korrigierten Angaben befüllt, klicken Sie auf „Daten absenden“. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben dem Format entsprechen, das wir im Online-Formular für Sie erläutern.

Nachdem Sie Ihre Daten im Online-Formular korrigiert haben, werden Sie auf unsere Internetseite www.wirtschaft.nrw geleitet. In diesem Fall können Sie davon ausgehen, dass Ihre Angaben gespeichert wurden.

Innerhalb von fünf Tagen nach erstmaliger Absendung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten noch einmal zu korrigieren. Dazu müssen Sie sich nach Abruf des Links in Ihrer E-Mail erneut verifizieren. Sollten Sie bereits einen Zugangscode angefordert haben, können Sie diesen mehrfach verwenden, um sich bei Bedarf auch später noch einmal anzumelden. Nach Ablauf der Korrekturfrist erscheint nach Aufruf Ihres Online-Formulars ein Hinweis, dass Ihre Daten vollständig übermittelt wurden.

Grundsätzlich sind Sie zur Mitwirkung am Verwaltungsverfahren verpflichtet. Wir bitten Sie, Ihrer Pflicht nachzukommen.

Die Mitteilung dient der korrekten Besteuerung Ihres Unternehmens nach Erhalt einer Beihilfe.

Bei der Nacherhebung der Daten im Rahmen des Mitteilungsverfahrens müssen die Angaben korrigiert werden, die bei Antragstellung fehlten oder fehlerhaft sind oder im Rahmen des automatisierten Meldeverfahrens an die Finanzverwaltung als unplausibel ausgegeben wurden. Das Online-Formular listet nur solche Angaben auf, die von Ihnen überprüft und korrigiert werden müssen.

Die Rückzahlung entbindet Sie nicht von der Mitwirkungspflicht zum Verwaltungsverfahren und somit von der Korrektur der bereits angegebenen Daten.

Die Korrektur der Daten bewirkt keine Änderung des Auszahlungs- oder Rückzahlungs­betrages.

Erscheinen keine zu korrigierenden Angaben in Ihrem Online-Formular, müssen Sie keine Korrektur vornehmen. In diesem Fall ist von Ihnen nichts weiter zu veranlassen.

Bei einem Hinweis auf die Bearbeitung durch „.anonymous“ ist das Formular vermutlich bereits in einem weiteren Fenster Ihres Browsers aufgerufen. Sie können in solchen Fällen die Option „Übernehmen“ wählen. Der Hinweis auf „anonymous“ ist unbedenklich.

Ja. Bitte tragen Sie auch als Soloselbständiger Ihren Vor- und Nachnamen in das Feld "Firmenname" ein.

Nein. Diese Möglichkeit besteht nicht. Bitte senden  Sie in diesem Fall eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Antragsnummer an Ihre zuständige Bezirksregierung melden. Ihrer Ansprechpersonen finden Sie hier.

In diesem Fall ist keine Korrektur vorzunehmen. Sie können das Formular schließen.

Unser Datenformular wurde kurzfristig aktualisiert, sodass die Steuer-ID nicht mehr als Pflichtfeld abgefragt wird. Bitte öffnen Sie das Formular erneut.

Nein. Nachdem Sie Ihre Daten im Online-Formular korrigiert haben, werden Sie auf unsere Internetseite www.wirtschaft.nrw geleitet. In diesem Fall können Sie davon ausgehen, dass Ihre Angaben gespeichert wurden.

Nein. Sie haben nach der Abgabe Ihrer Daten bis zum 24. Juni noch einen Zeitraum von fünf Tagen, um Ihre Daten bei Bedarf nochmals zu korrigieren.

Die gesetzliche Frist zur Meldung der Daten an die Finanzbehörden endet am 30. Juni 2022.

Ja, die elektronische Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt geschützt durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).

Rückfragen können Sie per E-Mail an Ihre zuständige Bezirksregierung melden. Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.

Stand: 23. Juni 2022