Bürgerenergiegesetz NRW regelt finanzielle Beteiligung
Durch das Bürgerenergiegesetz NRW werden Gemeinden und Einwohnende stets an der Wertschöpfung durch neue Windenergieprojekte beteiligt.
Bürgerenergiegesetz NRW regelt finanzielle Beteiligung
Bei vielen Windparks bieten Betreiber bereits freiwillig den Gemeinden sowie Anwohnerinnen und Anwohnern eine Möglichkeit an, sich finanziell an der Wertschöpfung zu beteiligen. Dies sichert und steigert nachweislich die Akzeptanz für die Windenergie und deren notwendigen Ausbau. Damit eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit künftig bei allen neuen Windparks in Nordrhein-Westfalen zum Regelfall wird, ist am 28. Dezember 2023 das Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen (BürgEnG) in Kraft getreten.
Weitere Informationen sowie häufig gestellte Fragen zum Thema finden Sie hier.
Bürgerenergiefonds sichert Projekte von Bürgerenergiegesellschaften ab
Damit Windenergieanlagen von Bürgerinnen und Bürgern, nicht nur von großen Betreibern, durch sogenannte Bürgerenergievorhaben umgesetzt werden können, hat die NRW.Bank gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens einen Bürgerenergiefonds aufgelegt. Dieser stattet die Bürgerenergieprojekte mit den notwendigen finanziellen Mitteln aus.
Durch die Bereitstellung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen bis 300.000,00 Euro pro Vorhaben können noch mehr Menschen ihre eigenen Projekte zur Energiewende und zum Klimaschutz umsetzen. Der Bürgerenergiefonds hat die Aufgabe, Bürgerwindparks durch Kredite für Vorplanungskosten und die Öffentlichkeitsarbeit zu fördern. Das ermöglicht es kleineren Projekten, sich an Ausschreibungen zu beteiligen.
Nicht nur ist die Bürgerbeteiligung wichtig für den Erfolg der Energiewende, Windenergieanlagen bieten häufig auch eine hohe Rendite und sind damit eine lohnende Investition. Als Bürgerenergiegesellschaften gelten Gesellschaften mit mindestens 7 in NRW ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern.
Bürgerenergieberatung
Wenn Erneuerbare Energien mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden, erhöht dies die regionale Wertschöpfung, steigert die Akteursvielfalt in der Energiewende und nutzt in besonderem Maße das Know-how der Menschen vor Ort. Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate unterstützt Gründungsinitiativen, Unternehmen, Stadtwerke und Kommunen bei allen Fragen rund um das Thema Bürgerenergie. Die Landesgesellschaft steht Gründungsinitiativen, Unternehmen, Stadtwerken und Kommunen als Ansprechpartnerin in allen Fragen zum Thema Bürgerenergie zur Seite. Sie informiert und berät interessierte Akteur:innen, beobachtet Trends und identifiziert Handlungsbedarfe auch in innovativen Feldern wie Crowdinvesting, Energieeffizienz-Contracting, gemeinsamer Eigenverbrauch oder Energy Sharing.
Zu den Angeboten zählen unter anderem die Initialberatung zu Beteiligungskonzepten, Geschäftsmodellen und Förderinstrumenten sowie die Unterstützung und Vernetzung bei der Initiierung von Bürgerenergieprojekten vor Ort. Außerdem veranstaltet die Landesenergiegesellschaft Workshops, Fachveranstaltungen und Online-Formate, die den individuellen Wissensaustausch im Themenfeld Bürgerenergie begleiten und die Vernetzung unter den Beteiligten in Nordrhein-Westfalen weiter verbessern. Zudem begleitet NRW.Energy4Climate auch den nationalen und internationalen Austausch zu Bürgerenergiethemen und Konzepten finanzieller Beteiligung an Energiewendeprojekten.
Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate steht als Ansprechpartner zum Thema Bürgerenergie zur Verfügung. Informationen finden Sie hier.